Rainer H.:*
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vom Augenfacharzt wurden bei "Presbyopie", "Ast.hyp.comp" und "Cataract" folgende Korrektionswerte festgestellt:
Rechts: sph. +4,50 dpt. -1,00 cyl.
Links: sph. +4,25 dpt. -1,00 cyl.
Bedeutet dies, soweit ich ihre vielen Leserbriefe bisher richtig verstanden habe, beim rechten Auge: +4,50 dpt. (1. oder stärkster Hauptschnitt), +3,5 dpt. (2. Hauptschnitt) und beim
linken Auge: +4,25 dpt (1. oder stärkster Hauptschnitt), +3,25 dpt. (2. Hauptschnitt).
Frage: Ist es richtig, dass der Wert des stärksten und schwächsten Hauptschnittes gleich bleibt, wenn man die Werte pluscylindrisch darstellt.
Rechtes Auge: +3,50/+1,00 (1. HS +4,50, 2. HS +3,50)
Linkes Auge: +3,25/+1,00 (1. HS +4,25, 2. HS +3,25)
Frage: Nun führen die Glashersteller (für die Bestellung höherbrechender Gläser) in ihren Tarifen die Bemerkung "Lieferung im stärksten Hauptschnitt" an. Sind somit dann die Werte +4,5 (rechts) und +4,25 (links), also die Werte der stärksten Hauptschnitte, für die Tarifeinordnung bzw. Glasbestellung relevant?
Ich nehme an Sie kennen den (immer noch) gültigen Bundestarif für Sehbehelfe. Da gibt es 3 Positionen für torische Gläser mit cyl. Wirkung bis 4 cyl. (Pos.4: 0,00 bis 4,00, Pos.5: 4,25 bis 8,00, Pos.6: 8,25 bis 20,00).
Frage: Wo würden Sie mit den gegenständlichen Werten (siehe oben) hier eine Einstufung vornehmen. Ist Ihrer Meinung nach hier ebenso nach dem "stärksten Hauptschnitt" vorzugehen oder nicht?
Bei den Kassen erhält man teilweise die Auskunft, dass die Korrektionswerte zunächst in Pluszylinder umgerechnet werden und dann die damit erzielten Werte zur Tarifeinstufung herangezogen werden. Konkret würde dann anhand der Werte +3,50 (rechtes Auge), +3,25 (linkes Auge) zweimal die Position 4 honoriert werden. Dies wird damit argumentiert, dass der Bundestarif "in Pluszylinder" gehalten sei. Halten Sie diese Vorgangsweise für in Ordnung oder sehen Sie nicht viel mehr grundsätzlich den stärksten Hauptschnitt (dann würde zweimal die Position 5 möglich sein) als Einstufungskriterium.
Entschuldigen Sie bitte, dass die Anfrage etwas länger ausgefallen ist als beabsichtigt, aber es ist für mich nun mal von großem Interesse zu erfahren, wie die Dinge richtig "zu sehen" sind.
Herzlichen Dank für Ihre Antwort
Rainer H.
OPTIKER ONLINE: Nachfolgend beantworte ich Ihnen Ihre Fragen:
Sehr geehrter Herr H.!*
- Sie haben Ihre Hauptschnitte ganz korrekt errechnet.
- Der Wert des stärksten und schwächsten Hauptschnittes bleibt unabhängig ob man den sphärozylindrischen Wert in Plus oder Minuszylindern angibt gleich.
- Die Hersteller berufen sich auf den stärkeren Hauptschnitt, da es hier primär um den Lieferbereich geht. So kann ein Brillenglas +6,50 +1,75 nicht mehr lieferbar sein, da es im "stärkeren" Hauptschnitt über +8,00 dpt liegt. Trotzdem ist die Kassenposition hier vorerst mit 8/2 anzusehen.
- Wenn das Kassenglas nicht mehr lieferbar ist kann der Optometrist oder Augenoptiker einen Kostenvorschlag an die jeweilige Sozialversicherung senden (auch bei der Bauern Krankenkasse, bei der Sie tätig sind). Im Regelfall versteht der Sachbearbeiter der jeweiligen Sozialversicherung den Zusammenhang und bewilligt dann die notwendigen Mehrkosten.
- Ich halte die Vorgangweise der Sozialversicherungen in Pluszylindern abzurechnen im Zusammenhang mit dem bundeseinheitlichen Kassentarif in Ordnung. Wichtig ist, dass bei Positionen die nicht im Kassentarif enthalten sind, für die Mehrkosten nach Kostenvoranschlag durch den Optometristen oder Augenoptiker eine rasche Bewilligung durch den Sozialversicherer erfolgt. Manche Sozialversicherungen lassen das Bewilligungsprocedere mittlerweile auch per Fax zu. Die Bauernkrankenkasse hat meines Wissens noch keine Faxbewilligung vorgesehen. Vielleicht können Sie das ja bei Ihren Kollegen anregen?
*Nachname des Leserbriefschreibers der Redaktion bekannt