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Silhouette siegt beim EuGH gegen die Diskontkette Hartlauer |
Der Hintergrund: Silhouette klagte die österreichische Diskontkette Hartlauer, die in Bulgarien Restposten erworben hatte und als „topaktuelle“ Ware verkaufte, auf Unterlassung. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) dieser Klage zugunsten von Silhouette stattgegeben. Silhouette wurde damit vom EuGH bestätigt, daß dieses Vorgehen die Rechte an ihrer Marke verletzt.
Konsumenten können in Zukunft sicher sein, daß Markenprodukte nicht mehr als Restposten aus Ländern, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, importiert und als „topaktuelle“ Ware angeboten werden.
„Kunden müssen für ihr Geld auch den Wert bekommen, den sie bezahlen“, ist Mag. Klaus Schmied, Geschäftsführer von Silhouette, über das Urteil erfreut. Es ist ein Urteil für Marken und für die Sicherheit der Konsumenten.
Grundsätzlich werden alle Anbieter hochwertiger Marken dieses Urteil begrüßen. Der Fachoptiker ist der eigentliche Anbieter von Markenbrillen mit entsprechender Kompetenz bezüglich Beratung und Service.
Silhouette gibt mit diesen Bemühungen
um den Schutz ihrer hochwertigen Marke ein klares Bekenntnis zum Fachhandel
ab.
Gekürzter Pressetext der Firma Silhouette International 07/98
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