Ähnlich wie beim Führerscheingesetz
sind auch in dieser Verordnung offenbar wieder Pannen passiert. so werden
Lenker, die ihre Brillen nicht tragen, härter bestraft, als Alkolenker,
die mit bis zu 1,2 Promille unterwegs sind.
Denn - so erklärt das
derzeit gültige Gesetz - wenn die Verkehrstauglichkeit nicht
mehr gewährleistet ist, drohen mindestens (!) 5000 Schilling
Geldstrafe sowie ein dreimonatiger Entzug der Lenkerberechtigung. Außerdem
kann die Versicherung im Schadensfall bis zu 150.000 Schilling zurückverlangen.
Eine vergessene Brille fällt
laut der aktuellen Verordnung unter diesen Paragraphen. Auch alle Autofahrer
mit einem entsprechenden Eintrag im Führerschein müssen ihre
Ersatzbrille mitführen, sonst droht ihnen dasselbe Schicksal.
Bezugsquelle: Dominik
Schreiber, KURIER, Ausgabe vom 11.Februar 1998
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