Autolenker ohne Brillen werden härter bestraft als Alkolenker

 Ähnlich wie beim Führerscheingesetz sind auch in dieser Verordnung offenbar wieder Pannen passiert. so werden Lenker, die ihre Brillen nicht tragen, härter bestraft, als Alkolenker, die mit bis zu 1,2 Promille unterwegs sind.
 Denn - so erklärt das derzeit gültige Gesetz - wenn die Verkehrstauglichkeit nicht mehr gewährleistet ist, drohen mindestens (!) 5000 Schilling Geldstrafe sowie ein dreimonatiger Entzug der Lenkerberechtigung. Außerdem kann die Versicherung im Schadensfall bis zu 150.000 Schilling zurückverlangen.
 Eine vergessene Brille fällt laut der aktuellen Verordnung unter diesen Paragraphen. Auch alle Autofahrer mit einem entsprechenden Eintrag im Führerschein müssen ihre Ersatzbrille mitführen, sonst droht ihnen dasselbe Schicksal.
 

  Bezugsquelle: Dominik Schreiber, KURIER, Ausgabe vom 11.Februar 1998


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