Harte Strafen für fehlsichtige Autolenker ohne Brille

Wer als Führerscheinbesitzer unter einer Sehschwäche leidet, trägt im allgemeinen nicht nur eine Brille oder Kontaktlinsen, sondern auch ein größeres Risiko, warnen Österreichs Fachoptiker. Vergeßlichkeit kommt teuer zu stehen: Fehlsichtige Autolenker, die ohne ihren Sehbehelf unterwegs sind, haben wegen mangelnder Verkehrstauglichkeit mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 bis zu 30.000 Schilling* und einem dreimonatigem Entzug des Führerscheins zu rechnen. "Autofahrer, deren Fehlsichtigkeit im Führerschein eingetragen ist, sind sogar gesetzlich verpflichtet, eine Ersatzbrille dabei zu haben", erläutert Walter Braun, Bundesinnungsmeister der Augen- und Kontaktlinsenoptiker, die derzeitige Gesetzeslage. Er warnt weiters: "Sollte der ohne Sehbehelf verkehrsuntaugliche Lenker einen Unfall verursachen, so hat er zu den zivilrechtlichen auch strafrechtliche Konsequenzen zu tragen!"
Gemäß § 8 des FSG (Führerscheingesetz) sind Auflagen und Bedingungen einzuhalten: Das Tragen einer Brille kann als Bedingung erteilt werden und ist somit ein Merkmal, das als EU-genormter Code verschlüsselt (01: Sehhilfe allgemein, 01.01: Brille, 01.02: Kontaktlinsen) in den Führerschein eingetragen wird. "Bei Nichteinhaltung von Auflagen und Bedingungen setzt es eine Verwaltungsstrafe. Unabhängig von einem Führerscheineintrag zieht ein durch Fehlsichtigkeit verursachter Unfall mit Personenschaden
in jedem Fall strafrechtliche Folgen nach sich", meint Mag. Armin Kaltenegger vom Kuratorium für Verkehrssicherheit. 

*§37 Abs 1 FSG

1999-05-05



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Zum Thema: Gilt die Einschränkung der Dioptrienstärke im neuen Führerscheingesetz auch bei Kontaktlinsen?
 
 

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