| Harte Strafen für fehlsichtige
Autolenker ohne Brille
Wer als Führerscheinbesitzer
unter einer Sehschwäche leidet, trägt im allgemeinen nicht nur
eine Brille oder Kontaktlinsen, sondern auch ein größeres Risiko,
warnen Österreichs Fachoptiker.
Vergeßlichkeit kommt teuer zu stehen: Fehlsichtige
Autolenker, die ohne ihren Sehbehelf unterwegs sind, haben wegen mangelnder
Verkehrstauglichkeit mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 bis zu
30.000 Schilling* und einem dreimonatigem Entzug des Führerscheins
zu rechnen. "Autofahrer, deren Fehlsichtigkeit
im Führerschein eingetragen ist, sind sogar gesetzlich verpflichtet,
eine Ersatzbrille dabei zu haben", erläutert Walter Braun, Bundesinnungsmeister
der Augen- und Kontaktlinsenoptiker, die derzeitige Gesetzeslage. Er warnt
weiters: "Sollte der ohne Sehbehelf verkehrsuntaugliche Lenker einen Unfall
verursachen, so hat er zu den zivilrechtlichen auch strafrechtliche Konsequenzen
zu tragen!"
*§37 Abs 1 FSG |
1999-05-05
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